Professionelle Schulungen
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Strahlenschutz bei kosmetischen und nichtmedizinischen Anwendungen (NiSV).
Am 31. Dezember 2020 trat die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen in Kraft (NiSV).
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Sie über einen qualifizierten Fachkundenachweis verfügen, um diese Geräte weiterhin anwenden zu dürfen. Eine Schulung genügt nicht, Sie müssen bis 2025 entsprechendes Personenzertifikat nachweisen und daher mit Schulen arbeiten, die sicher nach den Vorgaben der NiSV arbeiten.
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